
Nach einem Unfall sind die ersten Minuten oft hektisch. Wer jetzt die richtigen Schritte kennt, schĂĽtzt sich und sichert seinen Anspruch auf Schadensersatz. Die folgende Checkliste zeigt, was nach einem Autounfall zu tun ist. Sie stammt aus unserer Erfahrung mit mehr als 5.000 Unfallabwicklungen.
Die ersten Schritte an der Unfallstelle
- Ruhe bewahren, Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen.
- Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern, innerorts etwa 50 Meter, auf der Autobahn mindestens 150 Meter vor der Unfallstelle.
- Verletzte versorgen und bei Personenschaden den Notruf 112 wählen.
- Die Polizei rufen, wenn es Verletzte gibt, die Schuldfrage strittig ist oder der Unfallgegner kein deutsches Kennzeichen hat.
- Fotos machen: Fahrzeuge, Kennzeichen, Endstellung, Bremsspuren und die Umgebung.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners.
- Zeugen ansprechen und deren Kontaktdaten notieren.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden.
- Den Unfall innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung melden.
- Einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen, bevor das Fahrzeug repariert wird.
Warum ein eigener Gutachter so wichtig ist
Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell. Sie bietet an, einen eigenen Gutachter zu schicken oder die Reparatur über eine Partnerwerkstatt abzuwickeln. Das spart ihr Geld, nicht Ihnen. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen selbst zu wählen. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt bei unverschuldetem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein vollständiges Gutachten beziffert nicht nur die Reparaturkosten. Es enthält auch die Wertminderung, den Nutzungsausfall und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Diese Positionen fehlen in einem einfachen Kostenvoranschlag. Bei kleinen Schäden bis rund 750 Euro reicht aber oft ein Kostenvoranschlag.
Welche AnsprĂĽche Sie nach einem Unfall haben
| Anspruch | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Reparaturkosten | fachgerechte Instandsetzung nach Herstellervorgaben |
| Wertminderung | Ausgleich fĂĽr den geringeren Wiederverkaufswert |
| Nutzungsausfall oder Mietwagen | Ersatz fĂĽr die Zeit ohne Fahrzeug |
| Gutachterkosten | werden von der gegnerischen Versicherung ĂĽbernommen |
| Anwaltskosten | bei unverschuldetem Unfall ebenfalls erstattungsfähig |
| Kostenpauschale | fĂĽr Telefonate, Porto und Fahrten |
Häufige Fragen nach dem Unfall
Muss ich nach einem Unfall immer die Polizei rufen?
Nicht immer. Bei Verletzten, bei strittiger Schuldfrage, bei ausländischen Fahrzeugen oder wenn der Unfallgegner flüchtet, sollten Sie die Polizei aber unbedingt rufen.
Darf ich mein Auto nach dem Unfall sofort reparieren lassen?
Nein. Warten Sie, bis ein Sachverständiger den Schaden aufgenommen hat. Sonst fehlen Ihnen Beweise gegenüber der Versicherung.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei Personenschäden, strittiger Schuld oder wenn die Versicherung nicht zahlt. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Anwaltskosten.
Wir helfen sofort
Sie hatten gerade einen Unfall in Hilden, DĂĽsseldorf oder Umgebung? Rufen Sie uns an unter 0177 9322241. Wir sind 24/7 erreichbar und kĂĽmmern uns um Gutachten und Abwicklung.
