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Kostenvoranschlag für Bagatellschäden in Hilden & Düsseldorf

Kleiner Kratzer, kleine Delle? Für Schäden bis rund 750 Euro erstellen wir einen Kostenvoranschlag, den die Versicherung akzeptiert. Schnell und für Geschädigte kostenlos.

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Kostenvoranschlag bei kleinen Unfallschäden

Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Bei kleinen Kratzern, Dellen oder einem beschädigten Stoßfänger reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir erstellen ihn so, dass die gegnerische Versicherung ihn akzeptiert. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt sie auch die Kosten dafür. Schicken Sie uns einfach Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen schnell, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ob sich ein Unfallgutachten lohnt.

Was ist ein Kostenvoranschlag beim Kfz-Schaden?

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung der Reparaturkosten für einen Fahrzeugschaden. Er listet die nötigen Ersatzteile, die Arbeitszeit und die Lackierkosten auf. Anders als ein Gutachten enthält er keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keine ausführliche Beweissicherung. Darum eignet er sich vor allem für Bagatellschäden. Die Rechtsprechung zieht die Grenze meist bei rund 750 Euro Reparaturkosten. Liegt der Schaden darüber, dürfen Sie als Geschädigter einen Sachverständigen beauftragen und ein vollständiges Gutachten verlangen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

SchadenbildUnsere Empfehlung
Kratzer im Lack, kleine DelleKostenvoranschlag
Stoßfänger leicht beschädigt, keine Teile darunter betroffenKostenvoranschlag
Mehrere Bauteile betroffen oder Verdacht auf verdeckte SchädenUnfallgutachten
Airbag ausgelöst, Fahrwerk oder Achse beschädigtUnfallgutachten
Fahrzeug jünger als drei Jahremeist Unfallgutachten wegen Wertminderung

Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer eindeutig. Unter der Oberfläche eines Stoßfängers verbergen sich oft Halter, Sensoren oder Absorber. Wir prüfen den Schaden darum vor Ort, bevor wir uns festlegen.

So läuft der Kostenvoranschlag ab

Sie schicken uns Fotos oder kommen in unsere TÜV NORD Station in Düsseldorf. Wir besichtigen den Schaden und kalkulieren die Reparatur mit professioneller Kalkulationssoftware nach Herstellervorgaben. Den fertigen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen und auf Wunsch direkt der gegnerischen Versicherung. Sie können damit fiktiv abrechnen oder Ihr Auto in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.

Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag

Wer zahlt den Kostenvoranschlag?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Kostenvoranschlag. Für Sie entstehen keine Kosten.

Bis zu welcher Schadenhöhe reicht ein Kostenvoranschlag?

Als Faustregel gilt eine Grenze von rund 750 Euro Reparaturkosten. Darüber ist ein vollständiges Unfallgutachten angemessen und wird von der Versicherung bezahlt.

Kann ich mit dem Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen?

Ja. Sie können sich den Betrag ohne Reparatur auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dabei allerdings nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.

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Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an unter 0177 9322241. Wir melden uns unverzüglich und sagen Ihnen, welcher Weg für Ihren Schaden der richtige ist.

So einfach geht’s

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  1. 1

    Anrufen oder Anfrage senden

    Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Wir melden uns sofort und klären die Schuldfrage und Ihre Ansprüche.

  2. 2

    Begutachtung vor Ort

    Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt – und dokumentiert den Schaden lückenlos.

  3. 3

    Gutachten & Auszahlung

    Sie erhalten Ihr Gutachten zügig, auf Wunsch als Express-Gutachten. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

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Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten. Wir rechnen direkt ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

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