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Die wichtigste Antwort vorweg: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie für den Kfz-Gutachter nichts. Die Kfz-Gutachter Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Anders sieht es bei Teilschuld, beim Kaskoschaden oder bei kleinen Bagatellschäden aus. Hier erfahren Sie, wer in welchem Fall zahlt.

Wovon hängen die Kosten für einen Kfz-Gutachter ab?

Das Honorar eines Kfz-Sachverständigen richtet sich in der Regel nach der Höhe des Schadens. Viele Gutachter orientieren sich dabei an der Honorarbefragung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK). Hinzu kommen Nebenkosten für Fotos, Fahrtkosten und Schreibkosten. Je höher der Schaden, desto aufwendiger sind Besichtigung, Kalkulation und Dokumentation. Für Geschädigte ist diese Rechnung aber meist nicht relevant, weil die gegnerische Versicherung sie begleicht.

Wer zahlt das Gutachten in welchem Fall?

SituationWer trägt die Kfz-Gutachter Kosten?
Unverschuldeter UnfallHaftpflichtversicherung des Unfallverursachers
TeilschuldAufteilung nach Haftungsquote
Selbst verschuldeter UnfallSie selbst, bei Kasko meist Ihre Versicherung ĂĽber deren Gutachter
Kaskoschaden (z. B. Wildunfall, Hagel)in der Regel Ihre eigene Versicherung
Bagatellschaden unter ca. 750 €Kostenvoranschlag statt Gutachten, Kosten trägt der Schädiger

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Sachverständigen aufzwingen. Ihr Gutachter arbeitet in Ihrem Interesse und berücksichtigt Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall vollständig. Bei einem Kaskoschaden ist das anders. Hier beauftragt Ihre eigene Versicherung meist einen Gutachter. Sind Sie mit dessen Bewertung nicht einverstanden, kann ein Gegengutachten sinnvoll sein.

Wie die Abrechnung bei uns funktioniert

Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung und gehen nicht in Vorleistung. Ist die Haftung nicht eindeutig geklärt, sprechen wir vorher offen mit Ihnen über die Kosten. Mehr dazu auf unserer Seite zum Unfallgutachten.

Häufige Fragen zu den Gutachterkosten

Ist ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall kostenlos?

Für Geschädigte ja, wenn sie den Unfall nicht verschuldet haben. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten vollständig.

Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterkosten nicht zahlt?

Bei unverschuldetem Unfall ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet. Kürzt sie trotzdem, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht den Anspruch durchsetzen. Auch dessen Kosten trägt die Gegenseite.

Ab welchem Schaden zahlt die Versicherung ein Gutachten?

In der Regel ab einem Schaden von rund 750 Euro. Darunter gilt er als Bagatellschaden, und ein Kostenvoranschlag reicht.

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Schicken Sie uns Fotos Ihres Schadens per WhatsApp oder rufen Sie an unter 0177 9322241. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist.

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