Ihr Klassiker verdient das H-Kennzeichen
Ein gepflegter Oldtimer ist mehr als ein Fahrzeug. Mit dem H-Kennzeichen profitieren Sie von einer pauschalen Kfz-Steuer und dürfen auch in Umweltzonen fahren. Voraussetzung ist ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO. Wir erstellen es in unserer TÜV NORD Station an der Albertstraße 31 in Düsseldorf. Auf Wunsch bewerten wir Ihren Klassiker zusätzlich mit einem Wertgutachten für die Versicherung.
Was ist ein Oldtimer-Gutachten?
Ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt, dass ein Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gilt. Das Fahrzeug muss dafür mindestens 30 Jahre alt sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in gutem Erhaltungszustand befinden. Zeitgenössische Umbauten aus den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung sind erlaubt. Der Prüfingenieur bewertet Karosserie, Technik, Innenraum und Originalität. Das Gutachten wird mit einer Hauptuntersuchung kombiniert. Mit beiden Dokumenten beantragen Sie das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle.
| Voraussetzung | Bedeutung |
|---|---|
| Alter | Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurück |
| Originalität | wesentliche Baugruppen im Originalzustand oder zeitgenössisch |
| Zustand | guter Pflege- und Erhaltungszustand, keine größeren Mängel |
| Verkehrssicherheit | bestandene Hauptuntersuchung |
Häufige Fragen zum Oldtimer-Gutachten
Ab wann bekommt mein Auto ein H-Kennzeichen?
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein und ein positives Gutachten nach § 23 StVZO haben. Außerdem muss es die Hauptuntersuchung bestehen.
Sind Umbauten beim Oldtimer erlaubt?
Ja, wenn sie zeitgenössisch sind. Das bedeutet, sie waren in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung üblich. Moderne Umbauten können das H-Kennzeichen gefährden.
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Unfall gehabt? Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten. Wir rechnen direkt ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.
