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Unfallgutachten in Hilden & Düsseldorf

Unabhängiges Unfallgutachten vom TÜV NORD Partner. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug und rechnen direkt ab.

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TÜV NORD PartnerZertifizierte Sachverständige

Über 5.000 UnfallabwicklungenErfahrung, die sich auszahlt

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Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Unfall

Sie hatten einen Unfall und tragen keine Schuld? Dann haben Sie Anspruch auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie ist das Gutachten also kostenlos. Wir sind TÜV NORD Partner mit Gutachterbüro in Hilden und eigener TÜV NORD Station in Düsseldorf. Seit Jahren begleiten wir Unfallgeschädigte in der Region, mit mehr als 5.000 abgewickelten Unfallschäden. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, dokumentieren den Schaden lückenlos und rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist ein schriftliches Beweisdokument, das ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger nach einem Verkehrsunfall erstellt. Es beschreibt alle sichtbaren und verdeckten Schäden am Fahrzeug, legt den Reparaturweg fest und beziffert die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben. Zusätzlich ermittelt der Gutachter die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die voraussichtliche Reparaturdauer. Auf diesen Zahlen baut die Versicherung ihre Regulierung auf. Das Gutachten wird darum auch Schadengutachten oder Haftpflichtgutachten genannt. Weil es den Zustand direkt nach dem Unfall festhält, dient es gleichzeitig als Beweissicherung, falls es später Streit über die Schadenhöhe gibt.

Was steht in einem Unfallgutachten?

Ein vollständiges Gutachten enthält deutlich mehr als eine Reparaturrechnung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Positionen wir ermitteln und warum sie für Ihren Schadensersatz wichtig sind.

PositionWas sie bedeutet
ReparaturkostenKosten für Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung nach Herstellerangaben
Merkantile WertminderungWertverlust, weil Ihr Auto nach dem Unfall als Unfallwagen gilt
WiederbeschaffungswertPreis für ein gleichwertiges Fahrzeug, wichtig bei Totalschaden
RestwertWert des beschädigten Fahrzeugs auf dem regionalen Markt
ReparaturdauerGrundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
FotodokumentationBeweissicherung aller Schäden zum Zeitpunkt der Besichtigung

Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei kleinen Schäden bis rund 750 Euro reicht häufig ein Kostenvoranschlag. Darüber gilt der Schaden nicht mehr als Bagatellschaden, und Sie dürfen ein vollständiges Unfallgutachten beauftragen. Der Unterschied ist erheblich. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die geschätzten Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden fehlen. Diese Positionen bekommen Sie von der Versicherung nur erstattet, wenn ein Sachverständiger sie belegt.

KriteriumKostenvoranschlagUnfallgutachten
Sinnvoll beiBagatellschäden bis ca. 750 €Schäden über ca. 750 €
Wertminderungnicht enthaltenwird berechnet
Nutzungsausfallnicht enthaltenReparaturdauer wird festgelegt
Beweiskraftgeringgerichtsfest
Kosten bei unverschuldetem Unfallträgt die Versicherungträgt die Versicherung

Unsicher, was bei Ihrem Schaden reicht? Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen schnell, ob ein Kostenvoranschlag genügt.

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten vollständig. Das gilt auch für Anwaltskosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall. Grundlage ist der Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB. Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Wichtig ist Ihr Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben. Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Unser Gutachten arbeitet für Sie.

Anders ist es beim Kaskoschaden. Hier beauftragt meist Ihre eigene Versicherung einen Sachverständigen. Sind Sie mit dessen Bewertung nicht einverstanden, erstellen wir auf Wunsch ein Gegengutachten.

So läuft Ihr Unfallgutachten bei uns ab

Nach dem Unfall zählt jede Stunde. Darum ist unser Ablauf so einfach wie möglich und Sie haben einen festen Ansprechpartner.

  1. Sie rufen uns an, schreiben per WhatsApp oder nutzen das Formular. Wir sind 24/7 erreichbar.
  2. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
  3. Unser Sachverständiger besichtigt das Fahrzeug, fotografiert alle Schäden und nimmt die Daten auf.
  4. Sie erhalten das fertige Unfallgutachten. Eine Kopie geht direkt an die gegnerische Versicherung.
  5. Wir begleiten Sie bis zur Auszahlung und vermitteln auf Wunsch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unfallgutachten in Hilden, Düsseldorf und Umgebung

Unser Gutachterbüro liegt in der Niedenstraße 119 in Hilden. Von hier aus erreichen wir Düsseldorf, Langenfeld, Haan, Solingen, Erkrath, Mettmann, Monheim und Ratingen in kurzer Zeit. Insgesamt sind wir im Umkreis von rund 50 Kilometern im Einsatz. Ihr Auto ist nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit? Dann kommen wir zum Abschleppunternehmen oder in die Werkstatt. Zusätzlich betreiben wir die TÜV NORD Station an der Albertstraße 31 in Düsseldorf. Dort können Sie Ihr Fahrzeug zu den Öffnungszeiten auch direkt begutachten lassen. Alle Städte, in denen wir regelmäßig tätig sind, finden Sie unter Einsatzgebiete.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Das Honorar für ein Unfallgutachten richtet sich in der Regel nach der Höhe des Schadens. Je umfangreicher der Schaden, desto aufwendiger sind Besichtigung, Kalkulation und Dokumentation. Für Sie als Geschädigten spielt das keine Rolle, solange Sie den Unfall nicht verursacht haben. Wir rechnen direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab. Sie unterschreiben lediglich eine Abtretungserklärung. Eine Rechnung erhalten Sie nur, wenn die Haftung nicht eindeutig ist. Darüber sprechen wir vorher offen mit Ihnen.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Ist ein Unfallgutachten für mich kostenlos?

Ja, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Dann zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten vollständig. Bei Teilschuld werden die Kosten nach der Haftungsquote aufgeteilt.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen selbst zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?

Ab einem Schaden von rund 750 Euro gilt ein Gutachten als angemessen. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag. Wir schätzen den Schaden anhand Ihrer Fotos kostenlos ein.

Wie schnell bekomme ich mein Unfallgutachten?

Den Besichtigungstermin vereinbaren wir kurzfristig, auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. Das fertige Gutachten erhalten Sie nach wenigen Werktagen. Bei Eilbedarf erstellen wir ein Express-Gutachten.

Was muss ich nach dem Unfall tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, notieren Sie Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners und machen Sie Fotos. Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, bevor ein Sachverständiger den Schaden aufgenommen hat. Rufen Sie uns danach direkt an.

Jetzt Unfallgutachten anfordern

Ein unabhängiges Gutachten ist der sicherste Weg zu Ihrem vollen Schadensersatz. Rufen Sie uns unter 0177 9322241 an, schreiben Sie per WhatsApp oder fordern Sie oben über das Formular einen Rückruf an. Wir melden uns unverzüglich und kümmern uns um alles Weitere.

So einfach geht’s

In 3 Schritten zu Ihrem Gutachten

  1. 1

    Anrufen oder Anfrage senden

    Rufen Sie uns an, schreiben Sie per WhatsApp oder nutzen Sie das Formular. Wir melden uns sofort und klären die Schuldfrage und Ihre Ansprüche.

  2. 2

    Begutachtung vor Ort

    Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt – und dokumentiert den Schaden lückenlos.

  3. 3

    Gutachten & Auszahlung

    Sie erhalten Ihr Gutachten zügig, auf Wunsch als Express-Gutachten. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

Unfall gehabt? Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten. Wir rechnen direkt ab – Sie gehen nicht in Vorleistung.

Gutachterbüro Hilden

Niedenstraße 119, 40721 Hilden

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